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Kontakt

Abteilung für historische Gartenanlagen

1010 Wien, Hofburg, Säulenstiege
Tel.: +43-1-53 415
Fax: +43-1-53 415-252
Email: garten@bda.at


Organisation / GeneralkonservatorIn / Zentrale Fachabteilungen

Abteilung für historische Gartenanlagen

Aufgaben dieser Abteilung sind die Erforschung, Unterschutzstellung und Betreuung der historischen Garten und Parkanlagen, die im Anhang zum Denkmalschutzgesetz aufgezählt sind. Die Abteilung ist derzeit nicht besetzt und wird interimistisch von Mag. Gerd Pichler betreut.

Dafür werden „Parkpflegewerke“, Konzepte für Schutz und Pflege, erstellt, mit denen die Eigentümer wissenschaftliche und praktische Hilfe zur Erhaltung, Wiederherstellung und künftigen Nutzung der historischen Anlagen bekommen.

Historische Gärten und Parkanlagen sind aus baulichen und pflanzlichen Elementen komponierte, künstlerisch gestaltete Grünanlagen, bei denen die Konzeption der Freiräume eine entscheidende Rolle spielt. Die Vegetationsbestände (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumendekorationen oder Rasen- und Wiesenflächen) sowie das künstlerisch gestaltete Ensemble (Treppen, Terrassen, Balustraden, Brunnen, Statuen etc.) sind wie auch Gebäude „Bausteine“ einer Gesamtkomposition. Die charakteristischen Stilelemente der historischen Gärten und Parks zu kennen und zu bewahren, ist heute in jedem europäischen Land eine kulturelle Selbstverständlichkeit.

In der Novelle des DMSG von 1999 wurde mittels einer Verfassungsbestimmung die Möglichkeit geschaffen, die 56 in einer Liste im Anhang zum Gesetz angeführten historischen Garten- und Parkanlagen unter Denkmalschutz zu stellen. Der Schutz der übrigen etwa 1500 historischen Grünanlagen Österreichs fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, wo der Naturschutz verfassungsmäßig zugeordnet ist. Bei diesen Anlagen kann das BDA nur den nichtvegetativen Bestand (Terrassen, Treppen, Teichanlagen und Kanäle, Skulpturen, Wege sowie künstliche Geländemodellierungen) erfassen und unter Denkmalschutz stellen. In Privatbesitz stehende Gartenanlagen können nur mit Zustimmung der Eigentümer unter Denkmalschutz gestellt werden.

Seit 1. Jänner 2000 fallen folgende Gesamtanlagen in die rechtliche Kompetenz des Bundes:

Burgenland:
Draßburg – Schlosspark; Eisenstadt – Schlosspark; Halbturn – Schlosspark; Kittsee – Schlosspark
Kärnten:
Damtschach – Schlosspark; Rosegg – Schlossgarten; Wolfsberg – Schlosspark; Zwischenwässern – bischöflicher Residenzgarten

Niederösterreich:
Artstetten – Schloss; Bruck/Leitha – Schloss Prugg; Ernstbrunn – Schlossgarten; Grafenegg – Schlosspark; Hernstein – Schlosspark; Kleinwetzdorf – Schlosspark; Laxenburg – Schlosspark; Melk – Stiftsgärten; Obersiebenbrunn – Schlosspark; Pottendorf – Schlosspark; Salaberg – Schloss und Tierpark; Schlosshof – Park; Schönau/Triesting – Schlosspark; Schönborn – Schlosspark; Seitenstetten – Stiftsgärten

Oberösterreich:
Bad Ischl, Kaiservilla – Park; Gmunden, Villa Toscana – Park; Linz, Bauernberganlagen – Park; Neuwartenburg – Schlosspark

Salzburg:
Anif – Schlosspark; Salzburg, Hellbrunn – Schlosspark; Salzburg, Kleßheim – Schlosspark; Salzburg, Leopoldskron – Schlosspark; Salzburg, Mirabell – Schlosspark (Mirabellgarten, Kernzone)

Steiermark:
Bad Gleichenberg – Kurpark; Brunnsee – Schlosspark; Graz-Eggenberg – Schlosspark; Graz – Schlossberg und Stadtpark; Hollenegg – Schlosspark

Tirol:
Flaurling, Risgebäude – Garten; Innsbruck, Schloss Ambras – Schlosspark; Innsbruck – Hofgarten; Reith, Schloss Matzen – Park

Vorarlberg:
Bregenz, Palais Thurn und Taxis – Garten; Bregenz, Villa Raczinsky (Kloster Marienberg) – Garten; Feldkirch, Villa Tschavoll – Garten; Dornbirn – Ensemble der Villengärten Dr.-Waibel-Straße Nr. 11, 12 und 14

Wien:
Palais Augarten – Park; Schloss Belvedere – Schlosspark; Gärten des Hofburgkomplexes (Volksgarten, Burggarten, Heldenplatz, Maria-Theresien-Platz); Neuwaldegg – Schlosspark; Pötzleinsdorf – Schlosspark; Villa Primavesi – Park; Rathauspark; Schloss Schönbrunn – Park, Palais Schwarzenberg (Wien III) – Park; Stadtpark, Türkenschanzpark

Die im Auftrag des BDA erstellten „Parkpflegewerke“ sind inhaltlich wie folgt gegliedert:
1. Erforschung und kritische Analyse der historischen Unterlagen (alte Abbildungen, Kartenmaterial, Pläne, alte Fotos, Literatur etc.) von der Entstehungszeit bis zur Gegenwart
2. Bestandsaufnahme und –beurteilung (Kartierung, fotografische Dokumentation) der Vegetationsbestände und der Baulichkeiten, Erstellung eines Schadenskatalogs, Aufzeigen der Nutzungen und Eigentumsverhältnisse, Herausarbeitung allfälliger Konflikte zwischen ökologischen und kulturellen Aspekten
3. Ziel- und Nutzungskonzepte: Wiederherstellung, Konservierung, eventuell Rekonstruktion, Suche nach neuen Nutzungsformen (im Einvernehmen mit dem Eigentümer)
4. Grobkostenschätzung für die vorgeschlagenen Maßnahmen

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